BMF - Schreiben vom 30.11.2001
S 7410
Fundstellen:
BStBl 2001 I 1009

BMF - Schreiben vom 30.11.2001 (S 7410) - DRsp Nr. 2008/86891

BMF, Schreiben vom 30.11.2001 - Aktenzeichen S 7410

DRsp Nr. 2008/86891

§ 24 UStG Durchschnittsätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Abschn. 268 UStR enthält für Unternehmer, die bei Anwendung der Durchschnittsätze des § 24 UStG USt zu entrichten haben, eine Vereinfachungsregelung für Umsätze von Getränken und alkoholischen Flüssigkeiten. Betragen diese Umsätze im Kj nicht mehr als 2 400 DM, so kann - unter Maßgabe weiterer in dem Abschnitt dargestellten Voraussetzungen- von der Erhebung der auf diese Umsätze entfallenden Steuer abgesehen werden. Die Vereinfachungsregelung wird auch in Abschn. 230 Abs. 2 Nr. 2 UStR aufgegriffen. Danach wird auf die Abgabe von Voranmeldungen und Entrichtung von Vorauszahlungen grundsätzlich verzichtet, wenn zu erwarten ist, dass die Umsatzgrenze von 2 400 DM im laufenden Kj nicht überschritten wird.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten FinBeh der Länder gilt Folgendes: