BMF - Schreiben vom 31.03.2000
S 7492
Fundstellen:
BStBl 2000 I 459

BMF - Schreiben vom 31.03.2000 (S 7492) - DRsp Nr. 2008/80012

BMF, Schreiben vom 31.03.2000 - Aktenzeichen S 7492

DRsp Nr. 2008/80012

Umsatzsteuerbefreiung aufgrund Artikel 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut; Amerikanisches Beschaffungsverfahren

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung von Artikel 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk) bei dienstlichen Beschaffungen durch amerikanische Truppen unter Verwendung einer IMPAC-VISA-Kreditkarte Folgendes:

(1) Das Hauptquartier der amerikanischen Truppen in der Bundesrepublik Deutschland (USAREUR) hat ein vereinfachtes Beschaffungsverfahren eingeführt, das der Truppe und dem zivilen Gefolge die umsatzsteuerfreie Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für den dienstlichen Bedarf zur unmittelbaren Verwendung im Wert bis zu 5.000 DM erleichtern soll.

(2) Die Beschaffungsbefugnis der amtlichen Beschaffungsstellen wird bei diesem Verfahren durch die Verwendung einer IMPAC-VISA-Kreditkarte auf die Kreditkarteninhaber (Mitglieder der Truppe und des zivilen Gefolges) übertragen. Die Kreditkarteninhaber sind damit als Beschaffungsbeauftragte der Truppe oder des zivilen Gefolges anzusehen. Die ausgegebenen IMPAC-VISA-Kreditkarten sind an den ersten vier Stellen der Kreditkartennummer (4716) zu erkennen. In diesen Fällen ersetzt die IMPAC-VISA-Kreditkarte den in anderen Fällen erforderlichen schriftlichen Beschaffungsauftrag.