Bruchteilsgemeinschaft

Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden

Bruchteilsgemeinschaft

Beispiel

Die natürlichen Personen A und B erwerben mit notariellem Kaufvertrag ein unbebautes Grundstück "zu je 1/2". Anschließend beauftragen A und B gemeinschaftlich ein Bauunternehmen mit der Errichtung eines Gebäudes, das sie anschließend steuerpflichtig vermieten wollen.

Anfallende Kosten des Erwerbs und der Bebauung des Grundstücks sowie laufende Aufwendungen werden von A und B jeweils zur Hälfte getragen. A und B begehren den Vorsteuerabzug aus den bezogenen Leistungen.

Bruchteilsgemeinschaften können - wie natürliche und juristische Personen und andere Personenzusammenschlüsse - Unternehmer sein, da die Unternehmereigenschaft weder an eine bestimmte Rechtsform noch an die Rechtsfähigkeit im Zivilrecht gebunden ist (Abschn. 2.1 Abs. 1 UStAE). Voraussetzung für die Unternehmereigenschaft ist vielmehr, dass die Bruchteilsgemeinschaft als solche nach außen auftritt und selbständig und nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen tätig ist (§ 2 Abs. 1 UStG). Dazu ist es ausreichend, wenn die Bruchteilsgemeinschaft ausschließlich gegenüber ihren Teilhabern auftritt, da sich die Bruchteilsgemeinschaft und deren Teilhaber als jeweils eigenständige Rechtssubjekte des Umsatzsteuerrechts gegenüberstehen und somit wie fremde Dritte in Leistungsbeziehungen treten können.