Die Fachaufsicht über den Familienleistungsausgleich im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) führt mit Beginn des Jahres 2012 ein verbindliches Authentifizierungsverfahren für alle Familienkassen ein.
Um zu prüfen, ob es zu doppelten Kindergeldfestsetzungen und -zahlungen (Doppelzahlungsfälle) gekommen ist, plant das BZSt, alle Kindergeldfestsetzungen zentral miteinander abzugleichen. Hierzu ist es zunächst erforderlich, dass alle Familienkassen des öffentlichen Dienstes bekannt sind. Deshalb hat das Bundesministerium der Finanzen das BZSt beauftragt, alle Familienkassen zu registrieren und zu authentifizieren.
Die Familienkassen unterliegen der Fachaufsicht des BZSt und sind gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 11 Finanzverwaltungsgesetz (FVG) zur Teilnahme an dem Verfahren verpflichtet.
Parallel hierzu werden zu Beginn des Jahres 2012
Arbeitgeber, die im 1. Halbjahr über die Kennziffer 43 der Lohnsteueranmeldung in zumindest einem Anmeldezeitraum Kindergeld Lohnsteuer mindernd zum Abzug gebracht haben,
Bundesfamilienkassen,
Landesfamilienkassen und
Familienkassen der Postnachfolgeunternehmen
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