Mit Artikel
Mit Artikel
„4.
eine Beschäftigungsduldung gemäß §
Gemäß § 52 Abs. 49a Satz 2 EStG (in der Fassung ab 1.1.2020) ist diese neue Nummer 4 für Kindergeldfestsetzungen anzuwenden, die Zeiträume betreffen, die nach dem 31.12.2019 beginnen.
Somit besteht für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer, die eine Beschäftigungsduldung nach §
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|