Der Verzicht, ganz oder teilweise eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit auszuüben

Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg

Der Verzicht, ganz oder teilweise eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit auszuüben

Folgende Fälle dürften in der Praxis u.a. vorkommen:

das Unterlassen des Wettbewerbs in abgegrenzten Gebietsteilen,

der Verzicht eines Händlers, seine Waren in bestimmten Gebieten oder bestimmte Waren abzusetzen,

der Verzicht eines Handelsvertreters, in bestimmten Bereichen Geschäfte zu tätigen,

die Aufgabe einer Tätigkeit zugunsten z.B. eines Nachfolgers.