Die 10-%-Grenze

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Die 10-%-Grenze

Erreicht der Umfang der unternehmerischen Nutzung nicht mindestens 10 %, greift § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG. Danach ist eine Zuordnung zum Unternehmensvermögen nicht möglich (Zuordnungsverbot). Maßgeblich ist auch hier das Verhältnis der unternehmerisch gefahrenen Kilometer zu den privat gefahrenen Kilometern. Bei der Ermittlung der unternehmerischen Nutzung sind die Fahrten des Unternehmers zwischen Wohnung und Betriebsstätte als unternehmerische Fahrten anzusehen (BFH, Urt. v. 05.06.2014 - XI R 36/12). Dies gilt auch für Familienheimfahrten wegen einer aus betrieblichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung. Eine Vorsteuerkürzung nach § 15 Abs. 1a UStG kommt für diese Fahrten ebenfalls nicht in Betracht.

Kann der Unternehmer eine 10%ige Mindestnutzung nachweisen, hat er die Wahlmöglichkeit, das Fahrzeug ganz oder teilweise dem Unternehmensvermögen zuzuordnen. Der Unternehmer muss die mindestens 10%ige Nutzung gegenüber dem Finanzamt in Zweifelsfällen glaubhaft machen. Dies kann insbesondere durch Aufzeichnung der Jahreskilometer im Verhältnis zu den unternehmerischen Fahrten erfolgen (BMF-Schreiben v. 05.06.2014 - IV D 2 - S 7300/07/10002 :001, BStBl I, 896).

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