Die Überlassung von Informationen einschließlich gewerblicher Verfahren und Erfahrungen

Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg

Die Überlassung von Informationen einschließlich gewerblicher Verfahren und Erfahrungen

Grundsätzlich wird hier die Überlassung aller Erkenntnisse, die ihrer Art nach geeignet sind, technisch oder wirtschaftlich verwendet zu werden, erfasst, wie z.B. die Überlassung:

von Know-how und nicht standardisierter Software,

von Standardsoftware oder Individualsoftware,

von Ergebnissen einer Meinungsumfrage auf dem Gebiet der Marktforschung,

von Informationen durch Journalisten oder Pressedienste, soweit es sich nicht um die Überlassung urheberrechtlich geschützter Rechte handelt,

von Informationen durch Erbenermittler und Detektive.