Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin streitet mit dem Beklagten um die Annahme eines so genannten Doppel- (bzw. Dreifach-) Umsatzes im Rahmen einer Sicherungsübereignung.
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