Durchführung der Besteuerung

Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden

Durchführung der Besteuerung

Der innergemeinschaftliche Erwerb eines neuen Fahrzeugs gem. § 1b UStG ist nicht im "normalen" Voranmeldungsverfahren, sondern im Rahmen der sogenannten Fahrzeugeinzelbesteuerung gem. § 16 Abs. 5a UStG zu erklären. Die Steuer ist für jeden einzelnen Erwerb zu berechnen und der Erwerber muss gem. § 18 Abs. 5a UStG spätestens bis zum 10. Tag nach dem Tag des Erwerbs eine Steuererklärung abgeben.

Die Sicherung des Steueranspruchs erfolgt beim Erwerb neuer motorbetriebener Landfahrzeuge und Luftfahrzeuge gem. § 18 Abs. 10 UStG durch Kontrollmitteilungen der Zulassungsstellen.