Autor: Diplom-Finanzwirt Ralf Walkenhorst |
Der entgeltliche innergemeinschaftliche Erwerb eines neuen Fahrzeugs unterliegt auch bei Privatpersonen, nicht unternehmerisch tätigen Personenvereinigungen und Unternehmern, die das Fahrzeug für ihren nicht unternehmerischen Bereich beziehen, der Besteuerung gem. § 1b UStG.
Fahrzeuge i.S.d. UStG sind gem. § 1b Abs. 2 UStG :
Zu den Landfahrzeugen gehören insbesondere Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Motorräder, Motorroller, Mopeds und motorbetriebene Wohnmobile und Caravans. Keine Landfahrzeuge sind z.B. Wohnwagen, Packwagen und andere Anhänger ohne eigenen Motor.
Ein Fahrzeug gilt gem. § 1b Abs. 3 UStG als neu, wenn das
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