Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden |
Die Einfuhr von Erdgas über das Erdgasnetz und von Elektrizität ist steuerfrei gem. § 5 Abs. 1 Nr. 6 UStG.
BeispielDie russische Erdgasfirma E liefert über das Erdgasnetz Erdgas an den deutschen Unternehmer D, der in Deutschland mit Erdgas handelt. |
Zur Bestimmung des Orts der Lieferung von Gas oder Elektrizität beachte § 3g UStG.
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