Im Rahmen des JStG 2020 hat der Gesetzgeber den Katalog des § 13b Abs. 2UStG in seinem Anwendungsbereich erweitert. Eingangsumsatz i.S.d. § 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG ist die sonstige Leistung auf dem Gebiet der Telekommunikation. Die Vorschrift dient insbesondere der Missbrauchsvermeidung in dem Bereich VoIP ("Internettelefonie"). Die unionsrechtliche Grundlage findet sich in Art. 199a Abs. 1 Buchst. g) MwStSystRL.
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.