Eingangsumsatz

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Eingangsumsatz

Eingangsumsatz i.S.d. § 13b Abs. 2 Nr. 5 UStG ist die Lieferung von Gas und Elektrizität unter den Bedingungen des § 3g UStG  . Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf das Stichwort "Lieferort für Gas- und Elektrizitätslieferungen" und Abschn. 3g UStAE verwiesen.