Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten, Markenrechten und ähnlichen Rechten

Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg

Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten, Markenrechten und ähnlichen Rechten

Bei den hier angesprochenen Rechten erfolgt die Ableitung aus verschiedenen Einzelgesetzen (Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, , Markenrechtsreformgesetz, Gesetz über das Verlagsrecht, usw.). Eine Vielzahl an Hinweisen zu diesem Themenkreis enthält Abschn. 12.7 , denn nach §  Abs.  Nr. 7 besteht u.U. die Möglichkeit der Anwendung des . Hinsichtlich des Begriffs der ähnlichen Rechte definiert der EuGH mit Urteil vom 08.12.2016 - , dass es sich um immaterielle Rechte handelt, die dem Inhaber eine Stellung der Ausschließlichkeit gewähren, mittels einer Abtretung oder Lizenz an einen Dritten übertragen werden können, und dass ein Dritter sie für Zwecke seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten nutzen kann.