Einrichtung

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Einrichtung

Zunächst muss der Betrieb gewerblicher Art eine Einrichtung sein. Der Begriff Einrichtung setzt keine Ausübung der Tätigkeit im Rahmen einer verselbständigten Abteilung voraus. Es muss vielmehr eine wirtschaftliche Selbständigkeit vorliegen. Nach Auffassung der Verwaltung ist ein wichtiges Merkmal für die wirtschaftliche Selbständigkeit der ausgeübten Tätigkeit, dass der Jahresumsatz den Betrag von 130.000 Euro übersteigt.