Erfassung der Umsatzsteuer als zusätzliche Betriebseinnahme -Private Kfz-Nutzung; 1 %-Regelung; Gewinnauswirkung
FG Düsseldorf, Urteil vom 28.03.2007 - Aktenzeichen 7 K 3373/06 E
DRsp Nr. 2008/3982
Erfassung der Umsatzsteuer als zusätzliche Betriebseinnahme -Private Kfz-Nutzung; 1 %-Regelung; Gewinnauswirkung
Auch bei einem der Umsatzbesteuerung nach Durchschnittssätzen unterliegenden Landwirt, der die private Nutzung eines betrieblichen Kfz nach der 1 %-Regelung versteuert, kann die auf den Entnahmevorgang entfallende Umsatzsteuer nicht als zusätzliche Betriebseinnahme erfasst werden.