I. Sachverhalt
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist ein Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Mitglieder sind mehrere Städte und Gemeinden eines sächsischen Landkreises. Er beliefert Kunden mit Wasser.
Ferner legt der Kläger auf Verlangen von Grundstückseigentümern gegen Kostenerstattung Hausanschlüsse, d.h. er verbindet sein Wasser-Verteilernetz mit der jeweiligen Anlage des Grundstückseigentümers. Diese Hausanschlussleitungen bleiben im Eigentum des Klägers.
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