Die 1949 geborene Klägerin und der 1948 geborene Beklagte waren miteinander verheiratet. Nachdem sie seit Mitte 1981 getrennt gelebt hatten, wurde ihre Ehe durch Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 29. Oktober 1984 geschieden. Bei der Klägerin lebt die am 13. März 1967 geborene gemeinschaftliche Tochter, die am 28. Juli 1986 die Gesellenprüfung als Friseuse ablegte und seither erwerbstätig ist.
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