1. Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1, im Folgenden: Sechste Richtlinie).
2. Dieses Ersuchen ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Waterschap Zeeuws Vlaanderen (im Folgenden: WZV) und dem Staatssecretaris van Financi_n wegen eines Antrags auf Berichtigung der Mehrwertsteuer, die der WZV im Rahmen der Errichtung und Lieferung einer Industrieanlage entrichtet hatte.
Rechtlicher Rahmen
Gemeinschaftsregelung
3. Artikel 2 Nummer 1 in Abschnitt II, Steueranwendungsbereich, der Sechsten Richtlinie lautet wie folgt:
Der Mehrwertsteuer unterliegen:
1. Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, die ein Steuerpflichtiger als solcher im Inland gegen Entgelt ausführt.
4. Artikel 4 Absätze 1 bis 3 und 5 dieser Richtlinie bestimmt:
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