I. Das Hauptzollamt (HZA) hat die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) mit Steuerbescheid vom 14. April 1989 auf Zahlung von Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von ... DM in Anspruch genommen. Den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) für die hiergegen von der Antragstellerin erhobene Klage hat das Finanzgericht (FG) wegen fehlender Erfolgsaussichten abgelehnt.
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