Feuerbestattungsverein Halle (Sachverhalt nach EuGH, Urt. v. 08.06.2006 - Rs. C-430/04)

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Feuerbestattungsverein Halle
(Sachverhalt nach EuGH, Urt. v. 08.06.2006 - Rs. C-430/04)

Die Lutherstadt Eisleben betreibt ein Krematorium. Der gemeinnützige Feuerbestattungsverein Halle betreibt ebenfalls eine solche Einrichtung. Der Feuerbestattungsverein begehrt beim für die Stadt Eisleben zuständigen Finanzamt Auskunft darüber, ob die Stadt mit dem Betrieb des Krematoriums umsatzbesteuert wird. Als Begründung für das Auskunftsbegehren führt der Verein an, dass durch eine mögliche Nichtbesteuerung der Stadt Eisleben diese ihre Leistungen günstiger anbieten könne. Da beide in einem direkten Konkurrenzverhältnis stehen, bestehe ein Interesse an der Auskunftserteilung. Das Finanzamt verweigert die Auskunft unter Verweis auf das Steuergeheimnis.