Mit der Richtlinie 2002/51/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 (ABl EG 2002 Nr. L 252 S. 20) wurden die Anforderungen an das Abgasverhalten von Krafträdern sowie von Dreirad- und Vierradfahrzeugen verschärft. Die dadurch bedingte Ergänzung der emissionsbezogenen Schlüsselnummern hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) mit Verlautbarung vom 19. Dezember 2002 (VkBl. 2003 S. 27) bekannt gegeben. Hiemach kommen für drei- und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge („Trikes” bzw. „Quads”) die neuen Emissionsschlüsselnummern „09” und „10” in Betracht.
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