Durch die Verordnung des Justizministeriums über die Vergütung der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieher-Verordnung - GVVergVO) vom 3. Dezember 2010 (GBL. 2010, 1043) wurde das Vergütungssystem für die Gerichtsvollzieher mit Wirkung ab 1. Januar 2011 neu geregelt. Die den Gerichtsvollziehern und den hilfsweise beschäftigten Beamten im Gerichtsvollzieherdienst nach dieser Verordnung zustehenden Vergütungen sind in vollem Umfang als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen und unterliegen dem Lohnsteuerabzug.
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