Die von der Fa. WELTE Fahrzeugbau GmbH, D-79224 Umkirch hergestellten Holzrückemaschinen „Welte W 115, W 150, W 180 und W 210”. werden als forstwirtschaftliche Sonderfahrzeuge i.S. des § 3 Nr. 7 KraftStG anerkannt.
Das FinMin bittet, die Finanzämter hiervon zu unterrichten und die Fahrzeuge in das Verzeichnis der bisher anerkannten Sonderfahrzeuge aufzunehmen.
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