FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 20.01.2004
S 3839/3

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 20.01.2004 (S 3839/3) - DRsp Nr. 2008/87062

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 20.01.2004 - Aktenzeichen S 3839/3

DRsp Nr. 2008/87062

§ 27 ErbStG; Ermäßigung der Steuer bei mehrfachem Erwerb desselben Vermögens

R 85 a ErbStR 2003 und H 85 a ErbStH 2003 enthalten keine Aussage darüber, wie zu verfahren ist, wenn mit dem mehrfach erworbenen Vermögen und ggf. weiterem erworbenen Vermögen Schulden und Lasten in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In den Beispielen zu H 85 a ErbStH 2003 wird lediglich die Erbfallkostenpauschale berücksichtigt. Eine Aufteilung der Erbfallkostenpauschale auf das mehrfach erworbene und das weitere Vermögen würde die abzuziehende Steuerermäßigung und die festzusetzende Erbschaftsteuer nicht verändern, weshalb darauf verzichtet werden konnte. Zu der Frage, wie nun Schulden und Lasten zu behandeln sind, wenn ein Erwerb neben mehrfach erworbenem Vermögen i. S. d. § 27 Abs. 1 ErbStG (begünstigtes Vermögen) auch anderes Vermögen umfasst, bittet das Fin Min folgende Auffassung zu vertreten: