Mit den Bezugserlassen wurde zur Bewertung der Gemeinschaftsunterkunft bei Angehörigen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, der Bereitschaftspolizei der Länder, der Vollzugspolizei der Länder und Gemeinden sowie der Kriminalpolizei des Bundes, der Länder und Gemeinden Stellung genommen.
Nach Auskunft des Innenministeriums sind die Polizeibeamten sowie die Polizeianwärter nur noch in Zimmern untergebracht, die mit zwei Bediensteten belegt sind.
Ab 1. Januar 2011 ist aufgrund der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV) vom 21. Dezember 2006 ( BGBl 2006 I S.
Polizeibeamte der Besoldungsgruppe A 7 und höher Belegung mit zwei Bediensteten | 92,70 Euro |
Polizeianwärter Belegung mit zwei Bediensteten | 61,80 Euro |
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