FMS vom 27.12.1999 - 36 - S 6120 - 7/7 - 56 981 -
Mit der Richtlinie 2002/51/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.07.2002 (ABl. EG Nr. L 252 S. 20) wurden die Anforderungen an das Abgasverhalten von Krafträdern sowie von Dreirad- und Vierradfahrzeugen verschärft. Die dadurch bedingte Ergänzung der emissionsbezogenen Schlüsselnummern hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) mit Verlautbarung vom 19.12.2002 (VkBl. 2003 S. 27) bekannt gegeben. Hiernach kommen für drei- und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge („Trikes” bzw. „Quads”) die neuen Emissionsschlüsselnummern „09” und „10” in Betracht.
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