Mit dem Hamburgisches Grundsteuergesetz (HmbGrStG) vom 24. August 2021 wurde die Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Grundsteuer in Hamburg neu geregelt, geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juni 2022 (HmbGVBl. S. 399). Ab dem 1. Juli 2022 mit Auswirkung auf die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 wird unter Zugrundelegung der auf den 1. Januar 2022 in einer Hauptfeststellung ermittelten Grundsteuerwerte auf den 1. Januar 2025 eine Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge vorgenommen.
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