Der BFH hat mit Urteil IV R 7/18 vom 16.09.2021, zur Veröffentlichung im BStBl Teil II vorgesehen, seine bisherige Rechtsprechung zur personellen Verflechtung insofern geändert, als er es nunmehr auch für möglich erachtet, dass die Gesellschafter einer Betriebs-Personengesellschaft mittelbar über eine Kapitalgesellschaft die Geschicke des Besitzunternehmens bestimmen. Der IV. Senat hat die Zustimmung auch der anderen Senate zu dieser Rechtsprechungsänderung eingeholt (BFH aaO Rz 39 und 40).