Der Sachbezugswert für Unterkunft beträgt 2010 - gegenüber 2009 unverändert - 204,00 Euro (Ausgangswert). Nach § 2 Abs. 3 SvEV vermindert sich dieser Wert
a) | für Auszubildende | in Höhe von 15 % |
b) | für Unterbringung in Gemeinschaftsunterkunft | in Höhe von 15 % |
c) | bei Belegung mit 2 Personen | in Höhe von 40 % |
bei Belegung mit 3 Personen | in Höhe von 50 % | |
bei Belegung mit mehr als 3 Personen | in Höhe von 60 % |
Ab 1. Januar 2010 ist hiernach die unentgeltliche Gestellung einer Unterkunft einschließlich Heizung und Beleuchtung lohnsteuerlich - gegenüber 2009 unverändert - mit den Monatsbeträgen zu bewerten, die sich aus meinem Schreiben vom 22.1.2009 ergeben.
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