FinMin Mecklenburg-Vorpommern - Erlass vom 14.05.2024
S 7100-00000-2024/003

FinMin Mecklenburg-Vorpommern - Erlass vom 14.05.2024 (S 7100-00000-2024/003) - DRsp Nr. 2024/80299

FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Erlass vom 14.05.2024 - Aktenzeichen S 7100-00000-2024/003

DRsp Nr. 2024/80299

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Kostenbeiträge nach § 54 Abs. 2 Satz 3 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz - SchulG M-V)

Grundsätzlich erhalten Schülerinnen und Schüler an Schulen in öffentlicher Trägerschaft unentgeltlich, in der Regel leihweise, Bücher und Druckschriften, die überwiegend im Unterricht und bei der häuslichen Vor- und Nachbereitung des Unterrichts verwendet werden, Gegenstände, die ausschließlich im Unterricht eingesetzt werden und in der Schule verbleiben, sowie zur Unfallverhütung vorgeschriebene Schutzkleidung (§ 54 Abs. 2 Satz 1 SchulG M-V). Diese Sachkosten sind von den Schulträgern aufzubringen (§ 110 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 SchulG M-V).