FinMin Mecklenburg-Vorpommern - Erlass vom 19.03.2021 IV - S 4521-00000-2017/003
FinMin Mecklenburg-Vorpommern - Erlass vom 19.03.2021 (IV - S 4521-00000-2017/003) - DRsp Nr. 2021/80259
FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Erlass vom 19.03.2021 - Aktenzeichen IV - S 4521-00000-2017/003
DRsp Nr. 2021/80259
Koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder: Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei der Grunderwerbsteuer Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16. September 2020 - II R 49/17 - (BStBl XXX)
Mit Urteil vom 16. September 2020, II R 49/17 BStBl XXX hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass beim Erwerb von Teileigentum der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern ist. Die Urteilsgrundsätze gelten auch beim Erwerb von Wohnungseigentum.
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.