FinMin Niedersachsen - Erlass vom 05.08.2004
S 1301 - 625 - 33 3

FinMin Niedersachsen - Erlass vom 05.08.2004 (S 1301 - 625 - 33 3) - DRsp Nr. 2008/88675

FinMin Niedersachsen, Erlass vom 05.08.2004 - Aktenzeichen S 1301 - 625 - 33 3

DRsp Nr. 2008/88675

Steuerliche Behandlung von Ruhegehaltszahlungen deutscher Arbeitgeber an ehemalige Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland nach den DBA

Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der anderen Länder können die mit Erlassen des Niedersächsischen FinMin vom 3. November 1999 - S 1301 - 625 - 33 21 - und 25. Januar 2002 - S 1301 - 625 - 33 3 - zugelassenen vereinfachten Verfahren zur Steuerfreistellung von Ruhegehaltszahlungen künftig auch in Fällen angewendet werden, in denen das jeweils zu berücksichtigende Doppelbesteuerungsabkommen eine antragsgebundene Freistellung von der deutschen Besteuerung vorsieht. Weiterhin nicht anzuwenden sind die Vereinfachungen für Freistellungen nach dem DBA-Südafrika (vgl. Art. 16 Abs. 1 DBA-Südafrika).