Durch Artikel 13 des Steueränderungsgesetzes 2001 vom 20.12.2001 BGBl. I S.
Die Neufassung des § 6 Abs. 3 GrEStG ist nach § 23 Abs. 7 GrEStG erstmals auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem 31.12.2001 verwirklicht werden. Nach diesem Zeitpunkt verwirklichte Erwerbsvorgänge, bei denen die Begünstigung des § 6 Abs. 3 Satz 1 GrEStG gewährt worden ist, sind auf die Einhaltung der Fünfjahresfrist zu überwachen.
Ich bitte, die Finanzämter entsprechend zu unterrichten.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|