Zu der Frage, wie die in einigen älteren
Aus dem Zweck der betr. Künstler-/Sportlerklauseln ergibt sich, daß die genannten Begriffe nicht i. S. der entsprechenden Begriffe des innerstaatlichen deutschen Steuerrechts, sondern als Abgrenzung zur nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit zu verstehen sind.
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