Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Umlage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2014 auf 7,50 v. T. des Einheitswerts festgesetzt.
Die Verordnung für das Haushaltsjahr 2014 über die Festsetzung der Umlage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 14. März 2014 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 8 für das Land Nordrhein-Westfalen 2014 S. 221 veröffentlicht worden.
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