Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Umlage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2005 auf 6,5 v. T. des Einheitswerts festgesetzt.
Die Verordnungen für das Haushaltsjahr 2005 über die Festsetzung der Umlage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 29.12.2004 sind im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 3 für das Land Nordrhein-Westfalen 2005 S. 24 veröffentlicht worden.
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