Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Umlage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2004 auf 6,5 v. T. des Einheitswerts festgesetzt.
Die Verordnungen für das Haushaltsjahr 2004 über die Festsetzung der Umlage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 26. Mai 2004 sind im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 19 für das Land Nordrhein-Westfalen 2004 S. 237 veröffentlicht worden.
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