1. Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Umlage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2012 auf 6,5 v. T. des Einheitswerts festgesetzt.
Die Verordnung für das Haushaltsjahr 2012 über die Festsetzung der Umlage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 29. Juni 2012 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 17 für das Land Nordrhein-Westfalen 2012 S. 780 veröffentlicht worden.
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