1. Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Umlage der Landwirtschaftskammern Westfalen-Lippe und Rheinland für das Haushaltsjahr 2003 auf 6,5 v. T. des Einheitswerts festgesetzt.
Die Verordnungen für das Haushaltsjahr 2003 über die Festsetzung der Umlage der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe und der Landwirtschaftskammer Rheinland vom 27.01.2003 sind im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen 2003 S. 58 veröffentlicht worden.
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