FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 13.05.1996
H 2066
Fundstellen:
AO-Kartei NRW Karte 3001

FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 13.05.1996 (H 2066) - DRsp Nr. 2008/83720

FinMin Nordrhein-Westfalen, Erlass vom 13.05.1996 - Aktenzeichen H 2066

DRsp Nr. 2008/83720

§ 240 AO Entstehung von Säumniszuschlägen bei Forderungen auf Rückzahlung von Kindergeld, Eigenheimzulage und Investitionszulage

Das Kindergeld nach Abschn. X EStG ist nach der Legaldefinition in § 31 Satz 3 EStG eine Steuervergütung. Für das Kindergeld für AN nach dem EStG gelten deshalb die Vorschriften der AO über Steuervergütungen (Hinweis auf § 1 Abs. 1 AO), soweit im EStG oder in der VO zu § 73 Abs. 3 EStG (VO zur Auszahlung des Kindergeldes an AN außerhalb des öffentlichen Dienstes, Kindergeldauszahlungsverordnung - KAV -) nichts anderes bestimmt ist. Da aber in diesen Bestimmungen abweichende Regelungen nicht getroffen wurden, ist der fünfte Teil der AO (Erhebungsverfahren) uneingeschränkt anzuwenden und damit auch § 240 AO (Säumniszuschläge).