1. Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz. Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Umlage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2007 auf 6,5 v. T. des Einheitswerts festgesetzt.
Die Verordnung für das Haushaltsjahr 2007 über die Festsetzung der Umlage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2006 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 4 für das Land Nordrhein-Westfalen 2007 S. 55 veröffentlicht worden.
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