Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Umlage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2009 auf 6,5 v. T. des Einheitswerts festgesetzt.
Die Verordnung für das Haushaltsjahr 2009 über die Festsetzung der Umlage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 9. Januar 2009 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 2 für das Land Nordrhein-Westfalen 2009 S. 26 veröffentlicht worden.
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