FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 17.06.2009
S 4514 - 4 - V A 6

FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 17.06.2009 (S 4514 - 4 - V A 6) - DRsp Nr. 2009/80396

FinMin Nordrhein-Westfalen, Erlass vom 17.06.2009 - Aktenzeichen S 4514 - 4 - V A 6

DRsp Nr. 2009/80396

Grunderwerbsteuer; Anwendung des § 6 Abs. 3 Satz 1 GrEStG in den Fällen des § 1 Abs. 2a GrEStG bei mittelbarer Beteiligung über eine Kapitalgesellschaft

Die Verlängerung einer mehrstufigen Beteiligungskette an einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft, bei der die Beteiligung an der Personengesellschaft von einer Kapitalgesellschaft gehalten bzw. vermittelt wird, bittet das FinMin im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder wie nachfolgend dargestellt zu behandeln.

Beispiel:

An der grundstücksbesitzenden A-GbR ist W mit einem Anteil von 4 v. H. sowie die X-GmbH mit einem Vermögensanteil von 96 v. H. beteiligt. Der Alleingesellschafter der GmbH (Y) überträgt seine GmbH-Anteile auf die B-OHG, an der er selbst und Z je zur Hälfte beteiligt sind.

Mit der Übertragung aller GmbH-Anteile wird die B-OHG neue mittelbare Gesellschafterin der A-GbR. Da die X-GmbH zu 96 v. H. an der A-GbR beteiligt ist, tritt ein nach § 1 Abs. 2a GrEStG der Steuer unterliegender mittelbarer Gesellschafterwechsel ein. Dies gilt als Übergang des Grundbesitzes der A-GbR auf eine neue Personengesellschaft.