Der BFH hat in seinem Urt. v. 15. 3. 1995
Das FG Düsseldorf hat nach Ergehen des o. a. BFH-Urt. in mehreren Aussetzungsverfahren entschieden, daß bei freiwilliger Leistung vor Festsetzung der Steuer keine ernstlichen Zweifel an der Festsetzung von Nachzahlungszinsen für den Zeitraum vom Ablauf der Karenzzeit bis zum Eingang der Leistung bestünden. Die AO -Referatsleiter haben dieser Auffassung mehrheitlich zugestimmt. Der o. a. Nichtanwendungserl. wird in Kürze durch ein entsprechendes BMF-Schreiben ergänzt.
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