Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe sind ab dem 01.01.2005 zu einer einheitlichen Leistung „Grundsicherung für Arbeitssuchenden” zusammen gefasst worden (Sozialgesetzbuch - SGB II, geändert durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003, BGBl 2003 I S.
Unter dem Begriff „öffentlich geförderte Beschäftigung” werden drei Gruppen von Beschäftigung erfasst: Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante und Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Zusatzjobs, §
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