Durch Unwetter Mitte Juli dieses Jahres (insbesondere am 14. und 15. Juli 2021) sind in Teilen von Nordrhein-Westfalen (insbesondere in Regionen, die an Flussläufe angrenzen) beträchtliche Schäden durch Hochwasser entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Es ist daher angezeigt, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen und auf die steuerlichen Hilfsmaßnahmen durch Presseveröffentlichungen, Aushang im Finanzamt oder in anderer geeigneter Weise hinzuweisen.
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