Anlage: - 1 -
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 20.12.2002 dem Zweiten Gesetz für modeme Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zugestimmt. Aus steuerlicher Sicht sind insbesondere die Folgerungen Änderungen von Bedeutung:
Steuerfreiheit von Zuschüssen zur Entgeltsicherung/ Existenzgründungszuschüssen (§ 3 Nr. 2. EStG)
Nach §
Arbeitslose, die eine selbständige Tätigkeit aufgenommen haben, erhalten Existenzgründungszuschüsse (§ 421 I SGB III). Diese neue Leistung ist ebenfalls steuerfrei nach § 3 Nr. 2 EStG.
Diese Änderungen treten bereits ab dem 01.01.2003 in Kraft.
Steuerfreiheit von Arbeitsentgelten aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (§ 3 Nr. 39 EStG)
Die Steuerfreiheit für Arbeitsentgelte aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen nach § 3 Nr. 39 EStG ist letztmals auf Arbeitsentgelte anzuwenden, die in einem vor dem 01.04.2003 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt werden.
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