1. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Umlage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2013 auf 6,5 v. T. des Einheitswerts festgesetzt.
Die Verordnung für das Haushaltsjahr 2013 über die Festsetzung der Umlage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 1. März 2013 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 7 für das Land Nordrhein-Westfalen 2013 S. 136 veröffentlicht worden.
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